Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz von Hinweisgebern zu stärken und gleichzeitig Korruption und Missstände innerhalb von Unternehmen aufzudecken und zu verhindern.
Durch die Implementierung interner Hinweisgebersysteme soll erreicht werden, diese Ziele effektiver umzusetzen.
In unserem Webinar am 26.04.2023 haben wir bereits die passenden Lösungen vorgestellt:
IT-Lösung:
Cloud-Lösung – bei einem Abschluss über unser Haus erhalten Sie einen dauerhaften Preisnachlass von 10 %.
Externe Meldestelle:
Der Dienstleister sorgt dafür, dass Ihre Organisation alle gesetzlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz erfüllt. Die Meldungen gehen an eine weisungsungebundene externe Person.
Externer Schadenermittler:
Im Schadenfall unterstützen Sie Ermittlungsspezialisten bei einer lückenlosen und diskreten Aufklärung.
Versicherungslösung:
Vertrauensschadenversicherung
Sach- und Vermögensschäden, die den versicherten Unternehmen durch vorsätzliche, rechtswidrige, zielgerichtete Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, unmittelbar zugefügt werden.
Auch versichert gilt die Erstattung externer/interner Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten (auch Abwehrkosten).
Für jeden der oben genannten Punkte haben wir einen Partner, den wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Darüber hinaus bieten wir auch ein „Rundum-sorglos-Paket“ an, das neben dem IT-System auch eine externe Meldestelle und Unterstützung im Falle einer Meldung umfasst.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Implementierungsvorhaben und stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.