Kranken­versicherung für ausländische Gäste

Für ausländische Gäste besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht, unabhängig, ob diese aus einem Land kommen dessen Staatsbürger ein Visum beantragen müssen oder auch ohne Visum einreisen dürfen. Die Krankenversicherungen müssen Mindestanforderungen erfüllen, z.B. eine Deckungssumme von mindestens EUR 30.000. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen als Nachweis für den Antrag beim Konsulat oder der Botschaft dient. Sie können den nötigen Krankenschutz als Versicherungsnehmer für Ihren Gast über unseren Partner ‚Covomo Versicherungsvergleich GmbH‘ individuell zusammenstellen.

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