Die VdS Schadenverhütung hat die überarbeitete Richtlinie VdS 6023 veröffentlicht. Die neue Fassung ersetzt die Version aus 2023 – und verschärft die Anforderungen deutlich. Besonders relevant: Die Richtlinie gilt künftig nicht mehr nur für brennbare Dächer, sondern für sämtliche Bedachungsarten.
Was sich konkret ändert
Die neue VdS 6023 markiert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Photovoltaikanlagen auf Gewerbeimmobilien.
Während die bisherige Version vor allem als strenger Maßnahmenkatalog für brennbare Dächer galt, verfolgt die neue Richtlinie nun einen deutlich umfassenderen Ansatz der Risikobewertung.
Photovoltaikanlagen gelten weiterhin als zusätzliche Gefahrenquelle – erhöhen jedoch nicht automatisch die baurechtlichen Anforderungen an die Dachkonstruktion selbst.
Entscheidend wird künftig vielmehr der konkrete Dachaufbau.
Besonders im Fokus stehen dabei Konstruktionen wie:
- Blech – brennbare Dämmung – Blech
- Trapezblechdächer
- Holzdächer
- PV-Gründach-Kombinationen
Diese Dacharten könnten ihre bisherige Einstufung als „nicht brennbar“ verlieren.
Auswirkungen auf die Versicherbarkeit
Die VdS-Richtlinien gelten in der Praxis als wichtiger Standard für die Versicherbarkeit gewerblicher Immobilien.
Es ist davon auszugehen, dass Versicherer die neuen Anforderungen zeitnah in ihre Risikobewertung übernehmen werden.
Vor allem die Forderung nach einer Lichtbogen-Erkennung entwickelt sich zunehmend zum neuen Marktstandard – insbesondere bei Anlagen auf brennbaren Dachaufbauten.
Zusammenhang mit der VdS 3145
Die neue VdS 6023 ergänzt die bereits überarbeitete VdS 3145.
Während die VdS 3145 allgemeine Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit definiert, legt die VdS 6023 konkret fest, welche Schutzmaßnahmen bei brennbaren Dachkonstruktionen erforderlich sind.
Unsere Empfehlung
Betreiber sollten bei Neubauten möglichst auf:
- nicht brennbare Dächer
- nicht brennbare Dämmstoffe
setzen, sofern die Installation einer Photovoltaikanlage geplant ist.
Zusätzlich sind die jeweiligen Landesbauordnungen zu beachten, da diese eigene Anforderungen an PV-Anlagen enthalten können.
Fachbetriebe sollten bestehende Projekte frühzeitig auf Konformität prüfen – insbesondere bei komplexeren Dachkonstruktionen.
Bereits in der Konzeptphase sollte der Kontakt zum Versicherer gesucht werden, um zusätzliche Anforderung frühzeitig in die Planung einbringen zu können. Es wird empfohlen, VdS-anerkannte PV-Sachverständige zur Prüfung der Planung und Abnahme vor Inbetriebnahme hinzuzuziehen.
Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung bestehender oder geplanter Photovoltaik-Projekte.


