Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine neue Ausschlussklausel für Schäden durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Auswirkungen auf den Haftpflichtversicherungsschutz und zeigen, welche nächsten Schritte nun folgen.
GDV führt Ausschluss-Klausel für PFAS ein
Die neu veröffentlichte Klausel des GDV schließt PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz aus. In einem zweiten Schritt können Versicherer individuell mit den Kunden vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Stoffe wieder eingeschlossen werden können. Die Industrie kritisiert diese Klausel scharf. PFAS, auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt, sind in vielen Alltagsgegenständen enthalten und stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Aufgrund ihrer Langlebigkeit und der Tatsache, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, sind sie seit Jahren umstritten. Für Haftpflichtversicherer sind die Risiken von PFAS schwer kalkulierbar, da viele der über 10.000 verschiedenen PFAS-Verbindungen noch nicht ausreichend erforscht sind.
Ein pauschaler Ausschluss von PFAS wäre ebenso falsch wie ein pauschales Verbot dieser unverzichtbaren Stoffe. Stattdessen fordert die Versicherungswirtschaft einen differenzierten und nachhaltigen Umgang mit PFAS. Der erste Schritt in diesem Risikodialog ist die vom GDV unverbindlich bekanntgegebene PFAS-Klausel. Diese schließt PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz aus, ermöglicht aber individuelle Vereinbarungen für den Wiedereinschluss bestimmter PFAS-Risiken.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Haftpflichtversicherer und Industrie eng zusammenarbeiten und über die Risiken der jeweiligen PFAS-Verbindung im jeweiligen Einsatz sprechen. Der GDV entwickelt derzeit einen Leitfaden, der die naturwissenschaftliche und juristische Einordnung der Risiken erleichtern soll. Dieser Leitfaden wird rechtzeitig zur kommenden Erneuerungsrunde der Verträge in der Industrieversicherung fertiggestellt sein.
Der Risikodialog hat das Potenzial, Klarheit über die Risiken von PFAS zu schaffen und die Entwicklung von Alternativen zu fördern. Dies könnte langfristig sowohl den Versicherern als auch den Herstellern und Verwendern von PFAS zugutekommen.
„Um möglichst vorteilhafte Verhandlungsergebnisse für unsere Kunden zu erzielen, beobachten wir weiterhin diese Entwicklung genau und werden entsprechende Schlüsse zum anstehenden Renewal ziehen. Leider zeigte sich an ähnlichen Konstellationen, dass Versicherer zu einem schnellen Ausschluss neigen und dann nur sehr mühsam zu einem Widereinschluss und differenzierter Risikobetrachtung zu bewegen sind.“ sagt Josephine Galz-Barthou, Leiterin Haftpflicht der Hörtkorn Unternehmensgruppe zu den aktuellen Diskussionen und den Bestrebungen der Versicherer.

Allgemeine Informationen
Was sind PFAS? PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von Chemikalien, die in vielen industriellen und Verbraucherprodukten verwendet werden. Sie sind bekannt für ihre Beständigkeit gegenüber Wasser, Schmutz, Fett und Öl sowie ihre hohe Hitze- und Kälteresistenz.
Gesundheitsrisiken Einige PFAS-Verbindungen stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Studien haben gezeigt, dass die Exposition gegenüber bestimmten PFAS zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen wie Krebs, Fruchtbarkeitsproblemen und Schäden am Immunsystem führen kann.
Umweltbelastung PFAS sind langlebige Chemikalien, die sich in der Umwelt kaum abbauen. Sie wurden in Wasser, Luft, Fisch und Boden weltweit nachgewiesen und können sich im menschlichen Körper über lange Zeiträume ansammeln.
Regulatorische Maßnahmen Sowohl die EU als auch US-Behörden haben mittlerweile Maßnahmen ergriffen, um die Belastung mit PFAS zu reduzieren, z.B. durch Verbote des Einsatzes bei bestimmten Produkten oder durch die Einführung von Trinkwasserstandards.
Aktuelle Forschung Die Forschung zu PFAS ist noch nicht abgeschlossen. Wissenschaftler arbeiten daran, bessere Methoden zur Erkennung und Messung von PFAS sowie Strategien zur Entfernung dieser Chemikalien aus Trinkwasser zu entwickeln.

Weiterführende Informationen und vollständige Klauselsammlung:
Der GDV stellt die vollständige Ausschlussklausel sowie weitere Hintergründe zur PFAS-Thematik auf seiner Website bereit. Sie finden die Informationen unter folgendem Link: