Die Länder Ukraine, Russland und Belarus können derzeit oftmals nicht mehr mitversichert werden. Dies gilt in den meisten Fällen auch für eine bevorstehende Verlängerung von Vertragslaufzeiten.
AUSSCHLUSS VON KRIEG
Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen enthalten Regelungen, welche die Deckung aufgrund von Kriegsereignissen ausschließen oder einschränken. Von einem Ausschluss sind vor allem Versicherungsnehmer betroffen, welche im Kriegsgebiet Betriebsstätten oder dergleichen besitzen bzw. betreiben und deren Anlagen, Gebäude, Waren und Güter durch Kriegshandlungen beschädigt/zerstört werden.
SANKTIONEN
Die EU und die USA haben weitreichende Sanktionen gegen Russland und Belarus beschlossen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Russland | Belarus.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Grundsätzlich besteht weiterhin Versicherungsschutz in den betroffenen Gebieten Ukraine, Russland und Belarus, wobei auch in der Haftpflichtversicherung Schäden durch Krieg usw. ausgeschlossen sind.
Zusätzlich sind die in den Haftpflicht-Policen mittlerweile üblichen Sanktionsklauseln anwendbar, die sich je nach Versicherer nur auf deutsche und EU-Sanktionen beziehen oder auch US-Sanktionen mit umfassen. Nach diesen besteht Versicherungsschutz nur, soweit dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzaktionen entgegenstehen.
Der Versicherungsschutz für Tochtergesellschaften in der Ukraine ist weiterhin in internationalen Programmpolicen möglich, je nach Umsetzbarkeit mit oder ohne Lokalpolice.
Die Mitversicherung von Tochtergesellschaften in Russland und Belarus erweist sich aktuell als schwieriger, da die Eigentumsverhältnisse der zu versichernden Gesellschaften von den Versicherern mittlerweile genau geprüft werden.
TRANSPORTVERSICHERUNG
Die Transportversicherer machen derzeit flächendeckend von der Kündigungsmöglichkeit der Klauseln Krieg, Streik und Aufruhr sowie Beschlagnahme Gebrauch.
Die Kündigungen betreffen ausschließlich die genannten Klauseln. Für die restlichen Gefahren besteht weiterhin unveränderter Deckungsschutz im Rahmen bestehender Transportversicherungen. Auf Grund von Kündigungen einzelner Klauseln durch den Versicherer besteht ein Sonderkündigungsrecht für die gesamte Police. Innerhalb von vier Wochen nach der Kündigung des Versicherers haben Kunden die Möglichkeit den ganzen Vertrag mit einer Frist von einer Woche zu kündigen. Dieses Recht besteht, wobei wir hiervon jedoch abraten, sofern damit erreicht werden soll, das Risiko der genannten Klauseln bei einem anderen Versicherer einzudecken.
Die Transportversicherer werden, falls noch nicht bereits geschehen, kurzfristig diese Risiken kündigen. Bei Neueindeckungen werden die Risiken nicht mitversichert!
KREDITVERSICHERUNG
Die Kreditversicherer haben Deckungen für die Ukraine, Russland und Belarus quasi aufgehoben. Sollten in Ihrem Portfolio entsprechende Limite enthalten sein, spricht Sie Ihr Kreditversicherer direkt an, um aktuelle Informationen zum Außenstand zu erhalten. Im Einzelfall ist ein Deckungsschutz noch möglich.
Aktuelle Infos erhalten Sie z. B. auch auf der Euler Hermes-Website
Im Zusammenhang mit den Entwicklungen wurden und werden Sanktionen beträchtlich ausgeweitet. Falls Sie noch keinen automatisierten Prüfprozess für Ihre Geschäftspartner haben (Zulieferer und Abnehmer), so sprechen Sie uns hierzu gerne an. Stichwort: Compliance Service/PEP- und Sanktionslisten.
CYBERVERSICHERUNG
Auch bei Cyberversicherungen besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Krieg oder Terrorakten. Ob sich Versicherer auf ihre Leistungsfreiheit berufen können, ist jedoch bei in Deutschland angegriffenen Unternehmen fraglich. Es fehlt hierbei das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit, da sich Russland nicht mit Deutschland im Krieg befindet.
Ransomware-Lösegeldzahlungen
Aufgrund der Sanktionen gegen Russland sind Lösegeldzahlungen an russische Hacker sanktionsbewährt, demnach dürfen keine Zahlungen geleistet werden!
BSI warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt inzwischen auf seiner Website vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky.
Im Moment wird der Cyber-Versicherungsschutz bei bereits existierenden Verträgen durch die Nutzung von Kaspersky-Software noch nicht eingeschränkt. Jedoch sollten sich Unternehmen mit der Frage beschäftigen, welchem Softwarehersteller sie auch in Zukunft vertrauen können. In einem größeren Kontext behandelt, sollte diese Fragestellung idealerweise in eine übergeordnete Resilience-Strategie eingebettet sein, auch hinsichtlich der Vorbereitung auf einen möglicherweise bevorstehenden weitreichenden geopolitischen Konflikt.
PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Sollte es bei Ihnen um die Erweiterung des versicherten Personenkreises in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) um Schutzsuchende aus der Ukraine gehen, so melden Sie sich hierzu bitte bei uns. Mit den Versicherern konnten wir hierbei unkomplizierte Regelungen vereinbaren.
HAFTPFLICHTSCHUTZ FÜR UNVERSICHERTE UKRAINISCHE PKW IN DEUTSCHLAND
Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland und ermöglichen damit ihr Fahren auf deutschen Straßen. Mögliche Verkehrsopfer, Halter und Fahrer ukrainischer Fahrzeuge sind somit im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt.
Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des GDV e.V.
UMNUTZUNG VON OBJEKTEN
Zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen helfen aktiv Flüchtenden. Sofern Sie eine Umnutzung von Objekten planen, so bedenken Sie bitte, dies kann versicherungsseitig als Gefahrenerhöhung gewertet werden. Bitte informieren Sie uns hierzu!
WIR SIND FÜR SIE DA!
Bitte wenden Sie sich bei den genannten und weiteren Themen jederzeit an Ihre vertrauten Ansprechpartner unseres Innen- und Außendienstes oder nutzen Sie unser Kontaktformular!