Wir informieren Sie über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen, die sich speziell auf Speditionen auswirken.
Was hat sich verändert?
Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird auch eine juristische Person, die im Rahmen einer Gruppenversicherung Versicherungsschutz anbietet, als Versicherungsvermittler betrachtet. Dies bedeutet, dass Speditionen, die neben ihrer Haupttätigkeit auch Versicherungsschutz im Rahmen von Warentransportversicherungen vermitteln, die entsprechenden Auflagen gemäß § 34d Gewerbeordnung erfüllen müssen.
Was ist zu tun?
Spediteuren ist es gemäß diesem Urteil untersagt Versicherungen zu vermitteln, wenn keine Zulassung nach § 34d Abs. 1 GewO vorliegt.
Wir informieren Sie über die Erlaubnisvoraussetzungen und die Möglichkeit einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht für sogenannte produktakzessorische Versicherungsvermittler gemäß § 34d Absatz 6 GewO.
Dabei stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Wie unterstützen wir Sie?
Voraussetzungen für produktakzessorische Vermittler sind:
- Vermittlung von Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
- Ausübung ihrer Tätigkeit unmittelbar im Auftrag der Hörtkorn Unternehmensgruppe
- Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Erklärung durch die Hörtkorn Unternehmensgruppe, dass sie zuverlässig und angemessen qualifiziert sind und nicht in ungeordneten Vermögensverhältnisse leben
Wir haben ein Rahmenkonzept für die Berufshaftpflichtversicherung mit den benötigten Deckungssummen für Sie entwickelt.
Zudem stellen wir Ihnen die erforderliche Erklärung über Ihre Zuverlässigkeit, Qualifikation und geordnete Vermögensverhältnisse zur Verfügung.
Wo kann ich meine Erlaubnisbefreiung beantragen?
Sie können sich bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren lassen. Wir bitten Sie, sich direkt an die IHK zu wenden.
Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
Wenn Sie eine Erlaubnisbefreiung beantragen möchten, senden Sie uns bitte die Anlage des Antrages „Erklärung des Auftraggebers“ des Antrages Ihrer IHK zu. Zur Berechnung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen wir
- die Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen oder
- den Jahresumsatz aus dem Verkauf der Transportversicherungen.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen und etwaige Fragen zu beantworten.