Wetterbedingt scheint in diesem Jahr die Saison für Liebhaber klassischer Fahrzeuge später zu beginnen. Seien Sie dennoch bestens vorbereitet und vergessen Sie nicht den Versicherungswert Ihres Fahrzeuges aktualisieren zu lassen.
Der Fahrzeugwert spielt bei Oldtimerversicherungen eine entscheidende Rolle, gerade bei der Berechnung der Kaskoprämie. Bekanntlich gab es im Oldtimermarkt in den letzten Jahren durchgängig erhebliche Wertsteigerungen. Dadurch besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der im Vertrag festgehaltene Fahrzeugwert deutlich vom aktuellen, tatsächlichen Marktwert abweicht.
Nach wie vor wird empfohlen, mindestens alle zwei Jahre den aktuellen Wert des Fahrzeugs abzufragen, bspw. aus der Classic Data-Datenbank oder über eine Gutachtenaktualisierung.
Obwohl im Vertrag eine gewisse Vorsorge in Bezug auf den Wert vereinbart ist, werden derzeit mehr als 30% Wertzuwachs als Vorsorge nicht angeboten.
Eine aktuelle Fahrzeugbewertung hat zahlreiche Vorteile:
- Sie sind up-to-date mit dem Wert Ihres Fahrzeugs
- Sie vermeiden das Problem einer Unterversicherung durch Überschreitung der Vorsorgegrenze
- Oftmals reicht eine aktuelle Selbstbewertung aus bzw. eine Gutachtenaktualisierung
Sie haben schon eine aktuelle Fahrzeugbewertung – nicht älter als 2 Jahre?
Senden Sie uns die aktuelle Selbstbewertung oder das Wertgutachten einfach zu, z.B. als PDF an kfz-vertrag@dr-hoertkorn.de
Das Original bleibt bei Ihnen und Ihren Fahrzeugunterlagen!
Fahrerschutz – Schutz vor den Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls
Die Schäden am eigenen Auto und bei den anderen Unfallbeteiligten sind beim selbstverschuldeten Unfall im Schadenfall rundum gut abgesichert – Haftpflicht, Vollkasko, Schutzbrief. Aber was, wenn die fahrende Person verletzt oder gar getötet wird?
Im Jahr 2021 waren bei den erfassten 2,3 Mio. Verkehrsunfällen etwa 66% der verletzten und über 50% der getöteten Insassen hinter dem Lenkrad gesessen.
Die finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls können über die Fahrerschutzversicherung für die fahrende Person abgefedert werden. Diese tritt ein, wenn die Fahrerin oder der Fahrer am Steuer des versicherten Autos einen Unfall verursacht und dadurch verletzt oder getötet wird.
Die Fahrerschutzversicherung übernimmt in der Regel Verdienstausfall, Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld, vorausgesetzt, dass kein anderer zu diesen Zahlungen verpflichtet ist.
Der Fahrerschutz ist zudem jederzeit in bestehende KFZ-Verträge integrierbar.
Bei Interesse erhalten Sie ein individuelles Angebot über Ihren Firmenberater oder per Mailanfrage via kfz-vertrag@dr-hoertkorn.de
Verkehrsrechtsschutz – sinnvolle Ergänzung Ihrer KFZ-Police
Nicht immer ist es eindeutig, wer einen Unfall verursacht und damit für den Schaden letztlich aufzukommen hat. Oftmals muss dies mit anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe geklärt werden.
Häufig ist damit auch die Sorge um den Führerschein oder das Punktekonto verbunden. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten –Anwälte, Gericht, Sachverständige etc.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt Ihnen in solchen Fällen finanzielle Rückendeckung und minimiert das Kostenrisiko. Sie übernimmt die Kosten bei Streitigkeiten aus Unfällen, beim Vorwurf der Verletzung von Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Verwaltungsvorschriften im Zusammenhang mit Verkehrssachen und bei Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen (KFZ-Vertragsrechtsschutz).
Gehen Sie bei Interesse gerne auf Ihren Firmenberater zu!