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Photovoltaik auf Gebäuden und baulichen Anlagen mit brennbaren Baustoffen

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Dem Stromsektor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu erreichen, muss der Stromsektor bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen. Grüne Energie wird zu einem wachsenden Treiber der Dekarbonisierung in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr.

Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 GW Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert. Die Photovoltaik hatte einen Anteil von etwa 67 GW, was einem Anteil von etwa 45 Prozent entspricht.

 

PHOTOVOLTAIK AUF GEBÄUDEN UND BAULICHEN ANLAGEN MIT BRENNBAREN BAUSTOFFEN

 

Ein wichtiges Thema, welches wir Ihnen näherbringen möchten, ist die Installation von Photovoltaik auf Gebäuden und baulichen Anlagen mit brennbaren Baustoffen und die Bedeutung eines angemessenen Versicherungsschutzes.

Mit dem steigenden Interesse an erneuerbaren Energien werden PV-Anlagen immer häufiger auf unterschiedlichen Gebäudetypen installiert, darunter auch solche mit brennbaren Materialien.

Versicherungstechnisch stellen Photovoltaikanlagen eine Gefahrenerhöhung dar, weshalb die Versicherungswirtschaft eigene Vorgaben, Informationen bzw. Richtlinien veröffentlicht hat, welche bei der Installation zu berücksichtigen sind.

Aktuell besteht ein großes Problem darin, dass bereits geplante oder im Bau befindliche PV-Anlagen nicht mit den Vorgaben der Versicherer übereinstimmen. Kunden werden mit Versprechen eines hohen Leistungsgrades ihrer PV-Anlage vertraut gemacht, jedoch werden zugleich die Anforderungen an eine Versicherbarkeit, an den Arbeitsschutz oder baurechtliche Vorgaben nicht berücksichtigt.

Beispielsweise werden PV-Anlagen auf Dächern mit Bitumenbahnen geplant, welche nicht versicherbar sind. Auch ist der Einbau auf EPS-Dämmstoffen (Styropor) nicht erlaubt.

Die neue VdS-Richtlinie 6023 wird hier einschneidende Veränderungen bringen.

Es existieren zahlreiche Elektrofirmen, welche als Solarfachfirma tätig sind und PV-Anlagen planen, bei denen notwendige Abstände bzw. Freiflächen aufgrund bester Leistungsausnutzung nicht berücksichtigt werden. Leitungsführungen nicht versicherungskonform erfolgen, Sicherheitseinrichtungen wie Lichtbogenerkennung oder Feuerwehrabschaltungen nicht berücksichtigt oder bestehende PV-Anlagen nicht in die notwendige E-Revision einbezogen werden.

Den wenigsten Betreibern ist zudem bekannt, dass ihre PV-Anlage alle vier Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden muss.

Um eine Versicherbarkeit zu erlangen, müssen neben der VdS-Richtlinie 6023, auch immer die VdS-Information 3145 sowie die VdS-Richtlinie 2234 bei der PV-Anlagenplanung berücksichtigt werden.

 

FAZIT UND LÖSUNG

Wir empfehlen vorab ein PV-Anlagenkonzept inklusive Dachlayout zu erstellen, welches wir bei Bedarf in Zusammenarbeit mit einem VdS-anerkannten Sachverständigen für Photovoltaikanlagen prüfen und über uns mit dem Versicherer abstimmen.

Ein weiterer Bestandteil unserer Dienstleistung ist zudem die Erstellung von behördlich und versicherungstechnischen Brandschutzkonzepten.

 

 

Sollten Sie Interesse an diesem Thema haben, so bieten wir gerne ein Webinar an – geben Sie uns hierzu bitte Ihr kurzes Feedback!

 

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