Ob Urlaub oder Geschäftsreise – wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte die Internationale Versicherungskarte (IVK) dabeihaben. Sie dient als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung und wird in vielen Ländern verlangt oder empfohlen.
Sicher unterwegs mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals “Grüne Karte“)
🌍 Wo ist die IVK notwendig?
In vielen europäischen Ländern ist sie nicht mehr verpflichtend, aber in einigen wird sie weiterhin empfohlen oder sogar verlangt:
- Erforderlich z.B. in: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine.
- Empfohlen z.B. in: Italien, Polen, Ungarn. Auch für Großbritannien und Nordirland wird die Versicherungskarte seit dem Brexit dringend empfohlen.
In Ländern, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen, gilt auch der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht. Vor dem Grenzübertritt in solche Länder muss für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden. In Europa gilt das etwa für den Kosovo.

📄 Was steht auf der IVK?
- Name des Versicherers
- Fahrzeugdaten (inkl. Kennzeichen)
- Versicherungsnummer & Gültigkeitsdauer
- Geltungsbereich (Länderkürzel)
- Kontaktdaten des Versicherers sowie des im Ausland ansässigen Ombudsmannes
📆 Wie lange ist sie gültig?
Die Gültigkeit richtet sich nach dem Versicherungsvertrag, mindestens ein Jahr – analog zur Laufzeit der Kfz-Versicherung.
💡 Wichtig zu wissen:
Seit dem 1. Juli 2020 wird die IVK nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier gedruckt.
Sie können das Dokument digital erhalten und selbst ausdrucken.
Achtung: Nicht alle Länder akzeptieren die digitale Version – wir empfehlen, ein ausgedrucktes Exemplar mitzunehmen.
💰 Was kostet die IVK?
Sie ist kostenlos und wird bei Vertragsabschluss sowie bei Änderungen Ihrer Daten automatisch verschickt.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich gerne an Ihren Firmenberater oder
per Mail an KFZ-Vertrag@dr-hoertkorn.de