Seit dem 2. Januar 2021 ist das Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt, in Kraft getreten.
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz von Hinweisgebern zu stärken und gleichzeitig Korruption und Missstände innerhalb von Unternehmen aufzudecken und zu verhindern.
Durch die Implementierung interner Hinweisgebersysteme soll erreicht werden, diese Ziele effektiver umzusetzen.
Umsetzungspflicht
- Ab 250 Mitarbeitern = 02.07.2023
- Ab 50 – 249 Mitarbeitern = 17.12.2023
Welche Inhalte des Gesetzes sind für den Mittelstand zwingend relevant?
- Die Unternehmer müssen zwingend eine Meldestelle einrichten, da sie sich ansonsten ordnungswidrig verhalten und ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht
- Für die Einrichtung einer Meldestelle ist die Beteiligung des Betriebsrates nötig, um deren Mitbestimmungsumfang zu prüfen
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IT-System
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Externe Meldestelle
Der Dienstleister sorgt dafür, dass Ihre Organisation alle gesetzlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz erfüllt. Die Meldungen gehen an eine weisungsungebundene externe Person.
Externer Schadenermittler
Im Schadenfall unterstützen Sie Ermittlungsspezialisten bei einer lückenlosen und diskreten Aufklärung.
Vertrauensschadenversicherung
Deckt u.a. Schadenermittlungskosten und Schäden sofern sie vorsätzlich, rechtswidrig und zielgerichtet sind.
Compliance-Versicherung
Deckt die Schadenermittlung bis 60 Tage.
Auf YouTube finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars zum Thema „Hinweisgeberschutzgesetz / Cloud-Lösung für den Mittelstand“
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Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Implementierungsvorhaben und beraten Sie gerne zu den einzelnen Möglichkeiten!